Erst den Kontostand und den Bescheid prüfen
Bevor Sie eine fehlende Zahlung melden, prüfen Sie Kontostand und letzten Bescheid gemeinsam. Entscheidend ist, ob überhaupt eine Zahlung bewilligt wurde, für welchen Zeitraum sie gilt und welches Konto angegeben ist. Manchmal liegt keine ausgebliebene Zahlung, sondern eine Verschiebung des Zahlungstermins, eine Änderung des Bewilligungszeitraums oder eine Verrechnung mit einer früheren Forderung vor. Ein Bürgergeld-Rechner liefert eine nüchterne erste Orientierung. Das Ergebnis bleibt unverbindlich; verbindlich ist nur die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Was die Prüfung im Bescheid zeigen soll
Achten Sie auf den Zahlbetrag, den Bewilligungszeitraum, die Namen der leistungsberechtigten Personen und Hinweise zu einer vorläufigen Entscheidung. Prüfen Sie, ob die Zahlung für den erwarteten Monat vorgesehen ist oder später ausgezahlt werden soll.
- den bewilligten Zahlbetrag und den vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt,
- den Bewilligungszeitraum und den betroffenen Monat,
- die Namen aller leistungsberechtigten Personen,
- die hinterlegte Kontoverbindung,
- Hinweise auf eine vorläufige Entscheidung, Verrechnung oder Nachforderung.
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der Regel das Jobcenter zuständig, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Sozialamt. Eine Verwechslung kann die Klärung verzögern. Bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben kann eine unabhängige Sozialberatung die Unterlagen mit Ihnen prüfen.
Dann Kontoverbindung und Bankweg kontrollieren
Stimmt die hinterlegte Kontoverbindung noch? Wurde das Konto geschlossen oder geändert, oder gehört es nicht mehr der Person, auf deren Namen die Leistung bewilligt wurde? Prüfen Sie auch, ob eine Überweisung zurückgekommen sein könnte. Eine falsche Bankverbindung führt nicht automatisch zu einer neuen Auszahlung. Halten Sie deshalb die aktuelle Kontoverbindung und, falls vorhanden, eine Rückmeldung der Bank bereit. Teilen Sie Änderungen der zuständigen Stelle nachvollziehbar mit und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Meldungen und Nachweise nachholen
Prüfen Sie als Nächstes, ob die Behörde auf eine Erklärung, einen Nachweis über eine Veränderung oder eine Rückmeldung gewartet hat. Entscheidend ist, ob die Unterlagen eingegangen sind. Nutzen Sie den vorgesehenen Übermittlungsweg, reichen Sie vollständige und lesbare Nachweise ein und notieren Sie das Versanddatum. Fehlt ein Dokument, kann die Bearbeitung unterbrochen sein; daraus folgt noch keine Ablehnung. Bei Schwierigkeiten mit dem Nachweisweg helfen Wohlfahrtsverbände oder eine unabhängige Sozialberatung.
Erst jetzt die Behörde gezielt kontaktieren
Wenn Konto, Bescheid und eigene Meldungen geprüft sind, wenden Sie sich an Jobcenter oder Sozialamt. Beschreiben Sie, welcher Bescheid betroffen ist, für welchen Zeitraum keine Zahlung eingegangen ist und was Sie bereits kontrolliert haben. Fragen Sie, ob die Zahlung angewiesen, zurückgebucht, angehalten oder wegen einer offenen Prüfung noch nicht freigegeben wurde. Lassen Sie sich den Eingang Ihrer Nachricht bestätigen. Bei einer existenzbedrohenden Entscheidung ist Unterstützung durch einen Sozialverband, eine Schuldnerberatung oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsberatung sinnvoll.
Parallel die nächsten Tage finanziell absichern
Die Klärung mit der Behörde und die Frage nach einer Überbrückung gehören zusammen, dürfen aber nicht vermischt werden. Prüfen Sie sofort, welche Zahlungen besonders gefährdet sind: Lebensmittel, Strom, Miete oder notwendige Fahrten. Sprechen Sie frühzeitig mit Vermieter, Energieversorger oder anderen Zahlungsempfängern, statt eine Mahnung abzuwarten. Eine Schuldnerberatung kann die dringendsten Zahlungen ordnen. Bei fehlendem Geld für Lebensmittel, drohender Energiesperre oder drohendem Wohnungsverlust wenden Sie sich noch am selben Tag an die zuständige Behörde, eine kommunale Notfallstelle oder einen örtlichen Wohlfahrtsverband.